Landesregierung setzt Beschlüsse von Bund und Ländern zur weiteren Bekämpfung der Corona-Pandemie um – Anpassung gültig ab 20. April

Die Landesregierung hat zur Umsetzung der Beschlüsse der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder und der Bundeskanzlerin vom 15. April entsprechende Landesregelungen beschlossen. Eine angepasste Landesverordnung und ein angepasster Erlass regeln die Fortsetzung der Maßnahmen zur Kontakteinschränkungen ab dem 20. April in Schleswig-Holstein. Beides wird unter https://schleswig-holstein.de/coronavirus-erlasse veröffentlicht und ist als Anhang beigefügt.

Ministerpräsident Daniel Günther betont: „Mein ausdrücklicher Dank gilt allen Menschen in Schleswig-Holstein, die sich seit Wochen an die Kontaktbeschränkungen und strengen Regeln halten. Sie tragen dazu bei, dass Leben gerettet werden können und die Versorgung von Patientinnen und Patienten gelingt. Es ist jetzt wichtig und notwendig, dass wir uns alle konsequent weiterhin an die Vorgaben zur Kontaktbeschränkung halten. Nur dann kann es gelingen, gemeinsam und Schritt für Schritt den jetzt eingeleiteten Weg zu Erleichterungen in ein normaleres Leben weiter zu gehen.“

Gesundheitsminister Heiner Garg: „Die Akzeptanz der bislang getroffenen Maßnahmen und deren disziplinierte Einhaltung durch die Bürgerinnen und Bürger erlauben in einem ersten Schritt auch Erleichterungen für die Menschen im Bereich der Kita Notbetreuung. So können alle berufstätigen Alleinerziehenden die Kita Notbetreuung in Anspruch nehmen. Außerdem werden planbare und aufschiebbare Krankenhausbehandlungen unter bestimmten Voraussetzungen wieder möglich.“

Das öffentliche Leben kann in der derzeitigen Situation nur Schritt für Schritt wieder hochgefahren werden, um die Krise zu meistern. Welche Stufen der Lockerung dabei wann erfolgen, wird unter Abwägung verschiedener Belange entschieden. Die Aufrechterhaltung des Infektionsschutzes ist dabei maßgeblich. Die Maßnahmen werden fortlaufend evaluiert, um ihre Notwendigkeit, Geltungsdauer ebenso wie ihre Verhältnismäßigkeit zu überprüfen. Die Regelungen der jetzigen Verordnung sind daher vorerst bis zum 3. Mai begrenzt.

Anpassungen zu den bestehenden Regelungen ab 20. April in Schleswig-Holstein, geregelt in Verordnung:

  • Stationäre Verkaufs- und Warenausgabestellen des Einzelhandels mit einer Verkaufsfläche bis zu 800 Quadratmetern können unter Auflagen geöffnet werden; Die Auflagen betreffen insbesondere die einzuhaltenden Mindestabstände von 1,5 Metern zwischen Personen sowie Hygienemaßnahmen. Diese können beispielsweise mit Hilfe von einfachen Kunden-Leitsystemen durch die Geschäfte ermöglicht werden. Zudem muss die Kundenzahl auf maximal eine Person je 10 Quadratmeter Verkaufsfläche im Ladengeschäft und Vereinzelungsmöglichkeit wartender Kunden vor der Tür durchgeführt werden. In ein 800 qm Geschäft dürfen also z.B. 80 Kunden gleichzeitig. Für die Auslegung des Begriffs der „Verkaufsfläche von 800 Quadratmetern“ gilt: Maßgeblich für die Berechnung ist die tatsächlich zum Verkauf von Waren genutzte Fläche. Verfügen Geschäfte im Normalbetrieb über eine Verkaufsfläche von mehr als 800 Quadratmetern, so ist eine Reduzierung dieser Fläche auf die zulässigen 800 Quadratmeter möglich. Dabei ist die nicht genutzte Verkaufsfläche deutlich und sichtbar von der zulässigen Verkaufsfläche abzugrenzen (zum Beispiel durch Stellwände). Nicht zulässig ist eine Verdichtung der Regale in den geöffneten Verkaufsflächen im Vergleich zum sonstigen „Normalbetrieb“ oder eine Teilung vorhandener Flächen auf mehrere in der Größe zulässige Verkaufsflächen mit unterschiedlichen Zugängen.
  • Vorbestellte Waren können unter Auflagen unabhängig von der Geschäftsgröße abgeholt werden.
  • bei Ladengeschäften mit über 200 Quadratmetern Verkaufsfläche ist die Überwachung der Einhaltung der Auflagen diesbezüglich durch mindestens eine Kontrollkraft erforderlich; ab 600 Quadratmetern Verkaufsfläche ist mindestens eine weitere Kontrollkraft erforderlich.
  • Unabhängig von der Größe der Verkaufsfläche können unter entsprechenden Auflagen Kraftfahrzeughändler, Fahrradhändler und Buchhandlungen geöffnet werden;
  • Die Betreiber von Einkaufszentren mit jeweils mehr als 10 Geschäftslokalen haben vor Öffnung dem zuständigen Gesundheitsamt ein Gesamthygiene- und Kapazitätskonzept zur Genehmigung vorzulegen und umzusetzen.
  • Die Kommunen haben in Fußgängerzonen und Einkaufsstraßen in ihrem Gebiet mit einer verdichteten Zahl an Geschäftslokalen auf die Verhinderung von Ansammlungen hinzuwirken.
  • Die Verkaufsbereiche von Dienstleistern und Handwerkern können unter entsprechenden Auflagen geöffnet werden;
  • Gastronomie bleibt weiterhin geschlossen. Möglich ist aber weiterhin der Außerhausverkauf von mitnahmefähige Speisen, jetzt aber ohne die Pflicht zur Vorbestellung. Dementsprechend ist auch der Außerhausverkauf von nicht-ortgebundenen oder mobilen Angeboten wieder zulässig. Diese Anbieter sowie gastronomische Lieferdienste dürfen Leistungen im Rahmen eines Außerhausverkaufs von mitnahmefähigen Speisen für den täglichen Bedarf erbringen, sofern Wartezeiten in der Regel nicht anfallen, ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Wartenden sichergestellt ist und ein Verkauf ohne Betretung der gastronomischen Einrichtung möglich ist. Der Verzehr ist im Umkreis von 100 Metern um die gastronomische Einrichtung mit einem Angebot nach Satz 1 untersagt.
  • Tierparks, Wildparks und Zoos können mit Hygienekonzept öffnen;
  • Bibliotheken und Archive können unter entsprechenden Auflagen öffnen. Darüber hinaus müssen Besucherinnen und Besucher mit Kontaktdaten registriert werden. Für Universitätsbibliotheken können die Hochschulen Ausnahmen für Forschende und für Lehrpersonal zulassen, soweit es zur Vorbereitung der Lehre im Sommersemester 2020 erforderlich ist.
  • Abweichend von der gültigen Regelung, dass Anbieter Freizeitaktivitäten weiterhin geschlossen halten müssen, können im Einvernehmen mit dem zuständigen Gesundheitsamt Kinder- und Jugendtreffs und vergleichbare Einrichtungen von durch die kommunale Jugendpflege benannten Jugendlichen zur Betreuung in Gruppen von höchstens 5 Personen zur Verhinderung der Bildung von Ansammlungen oder zur Gewährleistung des Kinder- und Jugendschutzes geöffnet werden.

Geregelt im Erlass, den die Kommunen umsetzen:

  • Ausnahmen vom Betretungsverbot der Schulen bei Abschlussprüfungen;
  • Verlängerung der Notbetreuungsregelungen in Kindertagesstätten und an Schulen bis einschließlich der 6. Jahrgangsstufe. Die Notbetreuung wird insofern neu gefasst, dass die Kinder von berufstätigen Alleinerziehenden oder Kinder, bei denen ein Elternteil in einem Bereich arbeitet, der für die Aufrechterhaltung kritischer Infrastrukturen notwendig ist, diese in Anspruch nehmen können.
  • Ermöglichung von planbaren und aufschiebbaren Behandlungen in Krankenhäusern, wenn deren voraussichtlicher Verlauf keine Intensivkapazitäten binden wird, die Trennung von Patientenströmen und des Personal im Hinblick auf die Behandlung von Covid-19-Patienten und Nicht-Covid-19-Patienten sichergestellt wird sowie ausreichend persönliche Schutzausrüstung vorhanden ist.
  • Neufassung der Quarantäneregelung bei Aufnahme neuer Bewohnerinnen und Bewohner oder die erneute Aufnahme eigener Bewohnerinnen und Bewohner nach Rückkehr von einem zwischenzeitlichen auswärtigen Aufenthalt in einem Krankenhaus. Demnach bedarf es keiner expliziten Quarantäneregelung für diejenigen Patienten, die aus einer für Nicht-Covid-19-Patienten vorgesehenen Station zurückverlegt werden;
  • Angepasste Regelung bei den weiterhin bestehenden Quarantänevorgaben zwischen stationären Pflegeeinrichtungen und denen von Eingliederungs- und Gefährdetenhilfe bei kurzzeitigem auswärtigen Aufenthalt: Eine Quarantäne ist nicht erforderlich, wenn die Einrichtung vorübergehend zur Inanspruchnahme ambulant erbrachter medizinischer Leistungen verlassen wurde. Ausgenommen von den Quarantäneauflagen sind auch Bewohnerinnen und Bewohner stationärer Pflegeeinrichtungen, die in Begleitung von Einrichtungspersonal die Einrichtungen verlassen und nur mit diesem Einrichtungspersonal zielgerichtet oder intensiv Kontakt haben.
  • Explizite Ausnahmeregelung von den bestehenden Quarantänevorgaben bei der Aufnahme in Hospizen;
  • Ebenso können einzelne Einrichtungen der Eingliederungs- oder Gefährdetenhilfe mit Genehmigung des Gesundheitsamtes ausgenommen werden, wenn in ihnen keine vulnerablen Gruppen wohnen;
  • Verweis auf die besonderen Hygiene- und Schutzmaßnahmen bei der Prüfungsabnahme an Hochschulen.
  • Die ursprünglich geregelten Betretungsverbote für Personen in bestimmte Einrichtungen, die aus vom Robert-Koch-Institut definierten Risikogebieten nach Schleswig-Holstein eingereist sind, wurden gestrichen, da inzwischen eine grundsätzliche Beschränkung für alle Reiserückkehrer gilt (das RKI hat die Gebietsdefinition aufgegeben).

Wichtiger Hinweis: bestehende Regelungen, soweit nicht geändert, gelten weiterhin. Sie finden diese in der Verordnung und dem Erlass. Dazu zählen unter anderem:

  • Fortschreibung der aktuell geltenden Regelungen zu Kontaktbeschränkungen: Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist in der Regel nur allein, in Begleitung von im selben Haushalt lebenden Personen und einer weiteren Person gestattet. Kontakte zu anderen als den in Satz 1 genannten Personen sind auf ein absolut notwendiges Minimum zu reduzieren und es ist, wo immer möglich, ein Mindestabstand von mindestens 1,5 Metern einzuhalten.
  • Fortschreibung des Veranstaltungsverbots
  • Fortschreibung der Regelungen zu touristischen Betretungsverboten
  • Fortschreibung der Beschränkungen zu Sport und Freizeitaktivitäten

Hinweis: Befristet vorerst bis zum 3. Mai 2020.

Sozialausschuss: Nächste Sitzung am Freitagmorgen, 8 Uhr – Übertragung der Telefonkonferenz bei ParlaRadio

Am Freitag (3. April) kommt der Sozialausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages ab 8 Uhr zu seiner nächsten Sitzung zusammen – erneut telefonisch. Der Vorsitzende des Ausschusses Werner Kalinka erklärte heute (Mittwoch) in Kiel: „Das Parlament nimmt seine Verantwortung voll wahr. Dazu zählt, dass trotz eingeschränkter Arbeitsmöglichkeiten Ausschüsse tagen.“

Bereits vergangene Woche (27. März) hatte der Sozialausschuss in dieser Form getagt und sich vom Minister für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren, Heiner Garg, und der Ministerin für Justiz, Europa, Verbraucherschutz und Gleichstellung, Sabine Sütterlin-Waack, informieren lassen. Dies war die erste digitale Sitzung des Ausschusses.

Weitere Sitzungen des Sozialausschusses in Form einer Telefonkonferenz sind für Donnerstag, 9. April, ab 18 Uhr und Freitag, 17. April, vorgesehen. Sie werden live über ParlaRadio auf der Website des Landtages (www.landtag.ltsh.de/aktuelles/parlaradio/) übertragen und sind somit öffentlich. „Dies ist auch für Bürgerinnen und Bürger eine gute Möglichkeit der Information“, hob Kalinka hervor.

Sozialausschuss: 8 : 3 für die KiTa-Reform

Die KiTa-Reform hat die letzte parlamentarische Hürde vor der Verabschiedung im Landtag in der Sitzung vom 11. bis 13. Dez. 2019 genommen. Mit 8 Ja-Stimmen (CDU, Grüne, FDP, SSW, AfD) beschloss der Sozialausschuss den Gesetzentwurf. Zuvor waren die Argumente noch einmal intensiv ausgetauscht worden. Nur die SPD, die einige Anträge tags zuvor eingebracht hatte, stimmte dagegen. Seit Herbst 2017 wird über das längst reformbedürftige KiTa-Thema im Landeshaus und vor Ort beraten. Wird das Gesetz verabschiedet, wird der KiTa-Standard verlässlich festgelegt (wofür das Land zahlt) und werden die Elternbeiträge verbindlich begrenzt. Fotos: Landtag Schleswig-Holstein.

KiTa – „viele echte gute Neuerungen“

Fast 14 Stunden KiTa-Anhörung im Sozialausschuss in durchgehend voller Präsenz des Ausschusses wie des Ministeriums mit Minister Dr. Heiner Garg an der Spitze. Fazit: Der Gesetzentwurf bildet einen guten Rahmen („viele Punkte positiv“, „viele echte gute Neuerungen“), es wird in großer Breite gewürdigt, dass das Land (endlich) zu umfassenden gesetzlichen Regelungen Ansprüchen für Kinder, Kitas und Kommunen) kommt und viel Geld in die Hand nimmt. Die Anhörung wird gründlich ausgewertet – deshalb ist sie erfolgt. Einige Themen: Verfügungsstunden, Stundensätze für Reinigung, Definition Mindeststands, Inklusion, flexiblere Erzieherausbildung, Weiterbildung, Naturkindergärten.

Kitas: Kommunen, Land und Bund arbeiten gemeinsam

Ab 2020 tritt die Kita-Reform in S-H in Kraft. Knapp 500 Mio. Euro stellt das Land allein in fünf Jahren mehr zur Verfügung. Und auch der Bund beteiligt sich bis 2022 in S-H mit 191 Mio. Euro. Ministerpräsident Daniel Günther, Bundesfamilienministerin Franziska Giffey und Sozialminister Dr. Heiner Garg unterzeichneten den Vertrag im Gästehaus des Landes neben dem Landeshaus. Der Ministerpräsident hob dabei auch die erheblichen kommunalen Leistungen für Kitas hervor. Der Kreis Plön z.B. unterstützt den Bau von Kitas mit 30%. Frau Giffey war erfreut, als ich ihr das sagte.

Wir intensivieren den Kampf gegen die Obdachlosigkeit

Mit inzwischen 1 Million Euro fördert das Land die Hilfs- und Beratungsangebote der Diakonie Schleswig-Holstein: Notunterkünfte, Beratungsstellen, Tagestreffs, stationäre Einrichtungen. Weitere Infos unter www.diakonie-sh.de. Sozialminister Dr. Heiner Garg und ich kamen in Rendsburg zu einem Gedankenaustausch mit der Diakonie S-H zusammen. Landespastor Heiko Naß: „Wohnungslosigkeit gibt es nicht nur im Winter.“ Auch jetzt sind die Notunterkünfte voll. 7456 Bürger suchten 2018 Hilfe bei der Diakonie. In meist sehr schwieriger Lage. Aber eine erste Hilfe gibt es immer!

Mit Sozialminister Dr. Heiner Garg bei der Diakonie Schleswig-Holstein, 5. Aug. 2019. Seitens des Landes erhält die Diakonie eine Mio. Euro für die Beratungsstellen zur Wohnungslosenhilfe, ich habe sehr für diese Unterstützung im Landtag engagiert.

10 Mio. Euro vom Land für die Klinik Preetz – „Eine gute Investition in die Zukunft“

Eine sehr erfreuliche Nachricht: Die Klinik Preetz erhält vom Land einen Förderbescheid in Höhe von 10 Mio. Euro. Das sind 3 Mio. Euro mehr als zunächst erhofft. Sozialminister Dr. Heiner Garg überbrachte die gute Nachricht in Anwesenheit des stellv. Landrates Thomas Hansen, MdL Werner Kalinka, Bürgervorsteher Hans-Jürgen Gärtner (beide sind im Aufsichtsrat der Klinik), Geschäftsführer Hermann Bölting und Vertretern der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.  Das Geld trägt wesentlich dazu bei, den Neubau der Intensivstation und den Umbau der Zentralen Aufnahme wie der Diagnostikabteilung des Hauses zu finanzieren. Insgesamt wird mit Kosten in Höhe von etwa 13 Mio. Euro für die Maßnahmen gerechnet. Diese steigern die Attraktivität der Klinik. Eine gute Investition in die Zukunft.

Das „Zukunftslabor“ nimmt die Arbeit auf

Wie ist die soziale Sicherheit auf Dauer zu gewährleisten? Sind das Grundeinkommen oder Bürgergeld Möglichkeiten, unsere sozialen Sicherungssysteme zu festigen? Themen, die für die gesellschaftliche Entwicklung, die Rente, Generationen-Gerechtigkeit und das Schließen von Gerechtigkeits-Lücken von hoher Bedeutung sind. Im „Zukunftslabor“ des Landes soll darüber diskutiert werden. Der Beirat ist unter der Leitung von Sozialminister Dr. Heiner Garg in Kiel zu seiner konstituierenden Sitzung zusammen gekommen. Ihm gehören meine Landtagskolleginnen/-kollegen Katja Rathje-Hoffmann, Birte Pauls, Dr. Marret Bohn, Dennys Bornhöft und hohe Vertreter der sozialen Verbände, der Kassen, der Unternehmensverbände, des DGB, der Bundesagentur für Arbeit und der Rentenversicherung an.

Werner Kalinka Vorsitzender des Sozialausschusses

Zum neuen Vorsitzenden des Sozialauschusses des Landtages ist Werner Kalinka gewählt worden. Der Arbeitsbereich umfasst u.a. die Bereiche Soziales, Gesundheit, UKSH, Familie, Senioren, Jugend, Kita, Menschen mit Behinderungen, Ehrenamt und Gleichstellung. Sozialminister ist der FDP-Landesvorsitzende Dr. Heiner Garg, der bereits von 2009 – 2012 Sozialminister war. Heiner Garg und Werner Kalinka kennen sich seit langem. Sie arbeiten respekt- und vertrauensvoll zusammen.

Das Erdbeben an der Saar wird nicht ohne weitere Auswirkungen bleiben

Wenn es so war, wie es gemeldet wird, war die Aufkündigung der Koalition im Saarland von Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) wenig freundlich. Durch die Medien – oder knapp vor ihnen – davon zu erfahren, hat bei FDP und Grünen nicht ohne Berechtigung zu Reaktionen geführt.

Die Grünen mögen es verschmerzen. Käme es zu Neuwahlen an der Saar, würden sie davon profitieren. Bei der FDP sieht die Sache anders aus.

Das „Drei-Königs-Treffen“ in Stuttgart ist traditionell für Freie Demokraten der politische Auftakt mit Ausblick zum Neuen Jahr. Ausgerechnet während der Veranstaltung vom Erdbeben an der Saar zu erfahren, ist für eine Partei, die um den Neustart kämpft, hart. Entsprechend heftig sind Reaktionen, auch von der FDP Schleswig-Holstein.

Festzuhalten ist: dies ist ein Vorgang, der nicht nur an der Saar von Bedeutung ist.

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