Badesicherheitsgesetz ist eine vernünftige Grundlage

„Das neuen Regelungen im Badesicherheitsgesetz schaffen eine vernünftige Grundlage zwischen dem Machbaren, dem von der Sicherheit her Erforderlichen und dem, was Gemeinden und anderen Trägern von Badestellen sinnvoller Weise abverlangt werden kann. Und die KN-Umfrage im Kreis Plön zeigt ja, dass dies zumindest mehrheitlich in den Kommunen auch so gesehen wird. Wenn gleichwohl einzelne Bürgermeister dies als nicht ausreichend rechtssicher betrachten, ist das ihre Entscheidung, sie sollten aber nicht das Land verantwortlich machen“, so der Landtagsabgeordnete Werner Kalinka. Das Gesetz sei im Landtag einstimmig verabschiedet worden. Schon dies spreche dafür, dass offene Fragen zur Zufriedenheit geregelt worden seien.

Es müsse jedem klar sein, so Kalinka, dass kein Gesetz alle denkbaren Lebensumstände oder vorstellbaren Haftungsmöglichkeiten vollständig rechtssicher erfassen könne. In dem neuen Badesicherheitsgesetz seien Vorschriften und Vorgaben der Rechtsprechung ausgewogen verankert worden. Dadurch werde die Rechts- und Entscheidungssicherheit gefördert.

Kalinka: „Es ist für die kommunale Familie die notwendige Klarheit geschaffen worden, welche Sicherungsmaßnahmen nötig sind. Dies betrifft vor allem die Badeaufsicht, atypische Gefahren für die Badegäste oder wenn es an Strandabschnitten Sondernutzungen oder einen regen Badebetrieb gibt. Auch sind Informationspflichten wie Hinweistafeln oder Kennzeichnungspflichten bei besonderen Gefahrenquellen genannt. Davon ist auch nicht alles neu. Es muss zudem auch klar sein, dass derjenige, der in freier, unberührter Natur badet, dies auch weiterhin auf eigene Gefahr tut.“

Mehr Barrierefreiheit in Wendtorf

Wendtorf setzt ein deutliches Zeichen bei der Barrierefreiheit. Gleich drei Maßnahmen konnte Bürgermeister Claus Heller mit den Gemeindevertretern der Öffentlichkeit vorstellen: Einen Übergang zum Strand beim Bottsand, barrierefreie Toiletten im dortigen WC-Haus und einen Übergang vom Wendtorferstrand zur Marina. Heller: „Dies stand schon länger auf unserem Wunschzettel, war aber vorher nicht finanzierbar.“ Die Kosten für die Vorhaben belaufen sind auf mehr als 150 000 Euro.

Unterstützt hatte die Gemeinde der Landtagsabgeordnete Werner Kalinka, der Vorsitzender des Sozialausschusses des Landtages ist. Aus dem „Fonds für Barrierefreiheit“ steuert das Land rd. 61 000 Euro bei. Der Landtag hat für Schleswig-Holstein 10 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Über die Mittel entscheidet die Staatskanzlei, die die Richtlinien zuvor mit dem Sozialausschuss erörtert hatte.

Der zuständige Referatsleiter in der Staatskanzlei, Markus Küßner, und Werner Kalinka würdigten in ihren Grußworten am Bottsand die Projekte. Die Verwirklichung von mehr Barrierefreiheit sei ein wichtiges Ziel des Landes. Durch den Fonds werde es Gemeinden und anderen Trägern einfacher möglich, ihre Vorhaben finanziell umzusetzen.

Auch die Gemeinde Heikendorf hat bereits ein lang gewünschtes Vorhaben des Landes in Höhe von 87 000 Euro umsetzen können. Auch hier hatte MdL Kalinka sich eingesetzt. Er hofft, dass auch der Antrag Laboes positiv beschieden wird, einen barrierefreien Übergang zum Strand zu schaffen.

Es geht bei der Schwimmhalle voran

„Es ist erfreulich, dass es beim Thema Schwimmhalle Laboe vorangeht. Dass es in Laboe geeignete Standorte für einen Neubau gibt, ist zwar keine Überraschung, aber ein wichtiger weiterer realer Schritt, um der Realisierung des Projektes tatsächlich näher zu kommen“, so Landtagsabgeordneter Werner Kalinka. Es habe sich gelohnt, im intensiven Dialog mit den relevanten Vertretern der Region Einvernehmen für die Präferenz des Standortes Laboe beim Bau der neuen Schwimmhalle zu erzielen. Jetzt liege es an der dortigen Gemeindevertretung, nach sorgfältiger Abwägung, aber auch in überschaubarer Zeit ein Votum über den bevorzugten Standort abzugeben.

Bürgerfreundliche Sprache: Einstimmiges Votum im Sozialausschuss

Der einstimmige Beschluss des Sozialausschuss zum Änderungsantrag von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (Umdruck 19/4116) zeigt, dass es sich gelohnt hat, gründlich über das Thema zu beraten. Es gibt weder schnelle noch einfache Antworten. Dem verständlichen Wunsch nach einer verständlicheren Sprache steht auch die Notwendigkeit einer rechtssicheren Verwaltungssprache gegenüber. Das Land hat dazu bereits verschiedene Initiativen auf den Weg gebracht.

Gute Arbeit der Landesdatenschutzbeauftragten

Beim Datenschutz wird in Schleswig-Holstein eine gute Arbeit geleistet. Ein durchaus nicht selten schwieriges, kompliziertes Thema, bei dem unterschiedliche Sichtweisen und Interessen zu einer Lösung geführt werden müssen. Das Landesdatenschutzzentrum mit Marit Hansen an der Spitze leistet dazu eine sehr gute Arbeit. Sie ist seit 2015 Landesdatenschutzbeauftragte, zuvor war sie stellvertretende. Marit Hansen und ihr Team arbeiten sehr gut und lösungsorientiert, auch in der Beratung der Bürgerinnen und Bürger. Der jährliche Bericht und die Sommerakademie unterstreichen dies immer wieder eindrucksvoll. Ein guter, fairer Datenschutz ist für Bürger, Unternehmen und Verwaltungen wichtig. Wird er richtig gehandhabt, ist er für alle ein Gewinn.

Wir können wieder zum Friseur

Wer hätte jemals gedacht, dass dies eine Meldung wert wäre. Aber in Corona-Zeiten ist vieles anders. Am 4. Mai gilt die Aufhebung des Verbots wie auch für Dauercamper, wenn sie Selbstversorger sind (sanitäre Anlagen bleiben geschlossen). Gottesdienste sind mit begrenzter Teilnehmerzahl wieder möglich, Spielplätze werden unter Voraussetzungen wieder geöffnet. Die Öffnung der Schulen beginnt teilweise. Fußpflege ist wieder möglich. Zweitwohnungen dürfen in der Regel wieder genutzt werden, auch Museen. Keine Veränderung vorerst bei Veranstaltungen. Denkbar erscheint, dass auf die 800 Quadratmeter-Grenze beim Verkauf bald verzichtet wird. Kontaktarme Sportarten sollen wieder möglich sein. Die genauen Einzelheiten sind auf der Homepage der Landesregierung unter https://schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/I/Presse/PI/2020/Corona/200429_erleichterungen_koalition.html nachzulesen.

Das Parlament ist der Ort der Debatte – und muss es auch in Krisenzeiten sein!

Unionsfraktionschef Ralph Brinkhaus im aktuellen SPIEGEL: „Die Zeit der Schnellschüsse ist jetzt vorbei. Ich werde da langsam unleidlich. Es kann nicht sein, dass sich in der Bundesregierung eine Einstellung breitmacht nach dem Motto: Alles Wichtige wird im Kabinett oder zwischen der Kanzlerin und den Ministerpräsidenten entschieden. Die Ministerpräsidentenkonferenz steht meines Wissens auch nicht im Grundgesetz als politische Institution. Der Deutsche Bundestag ist der Ort der Debatte und muss es auch in Krisenzeiten bleiben! Ich erwarte, dass wir weitreichende Beschränkungen für Menschen und Unternehmen, aber auch die Lockerungen dieser Beschränkungen im Bundestag beraten. Wir müssen auch der Opposition wieder eine größere Bühne geben.“

Corona-Krise / Tagestourismus: Es geht in die richtige Richtung

Landtagsabgeordneter Werner Kalinka:

„Die umfangreichen präventiven Maßnahmen für das nächste Wochenende und zu Ostern in den Schwerpunkt-Orten des Tourismus zeigen doch, wie die Tourismus-Lage bei uns ist, wenn das Wetter schön ist. Die Polizeiführung sollte mit Blick auf die beiden vergangenen Wochenenden nicht versuchen, dies zu beschönigen. Eine einzelne Aussage einer ohnehin im Einsatz befindlichen Streife sagt wenig darüber aus, wie die Gesamtlage in den Orten an der Ostsee um Kiel war. Was ich von den kommunalen Vertretern gehört und was ich selbst gesehen habe, ist deutlich: Es war zu viel los. Daraus erklärt sich ja auch, warum jetzt mehr geschehen soll.

Obwohl es an dem Wochenende des 22./23. März 2020 eine Allgemeinverfügung des Kreises Plön mit einer Frist zum Verlassen des Kreises Plön gegeben habe, ist mir nicht bekannt, dass die Polizei neben dem normalen Dienst besondere Anstrengungen unternommen hat, um dazu beizutragen, die Allgemeinverfügung umzusetzen. Beispielsweise wäre es eine Möglichkeit gewesen, Zweitwohnungsnutzer durch Lautsprecheransagen der Polizei auf die Situation aufmerksam zu machen, wie ich es an dem Sonntag angeregt hatte. Dies war von den Verwaltungen und Bürgermeistern an diesem Wochenende wohl kaum auch noch leistbar.

In anderen Teilen in Schleswig-Holstein war die Polizei präsenter als im Kreis Plön, siehe zum Beispiel im Kreis Pinneberg.

Wenn jetzt das Augenmerk deutlicher darauf gerichtet wird, auch bei uns in der schweren Zeit der Corona-Krise nicht angemessenen Tagestourismus zu unterbinden, ist dies der richtige Weg. Ich habe darüber auch mit der Landesregierung gesprochen. Es soll mehr Polizei präsent sein.“

FAG-Reform: „Kleines Plus“ für die kommunale Familie

Der Landtagsabgeordnete Werner Kalinka erwartet ein „kleines Plus“ für die kommunale Familie des Kreises Plön durch die geplante Reform des Finanzausgleichsgesetzes (FAG). Im Jahr 2021 sei für die kreisangehörigen Gemeinden ein Plus von rd. 2 Mio. Euro, für den Kreis von rd. 1 Mio. Euro zu erwarten, also insgesamt rd. 3 Mio. Euro.

Bis 2024 werde noch eine leichte weitere Steigerung beim Kreis prognostiziert, insgesamt stünden dann rd. 3,5 Mio. Euro im Jahr mehr für Gemeinden, Städte und Kreis zur Verfügung. Kalinka: „Dies gilt unter der Voraussetzung, dass die Einnahmen durch Steuern und die wirtschaftliche Lage in etwa so bleiben werden wie bisher.“

Zudem solle vom Land künftig die Unterhaltung von Schwimmbädern unterstützt werden. Dabei seien vor allem die Zahl der Schwimmstunden von Bedeutung. Man rechne damit, dass pro Jahr für jede Schwimmhalle etwa 47.000 Euro vom Land gezahlt werde.

Der Abgeordnete: „Auch das Land kann nur verteilen, was an Geld zur Verfügung steht. Der eigene Finanzbedarf des Landes ist schon heute höher als die gegebenen Möglichkeiten. Wenn nachhaltig den Kommunen mehr geholfen werden soll, dann müsste der Bund mehr Mittel zur Verfügung stellen, zumal der Bund mit immer mehr Gesetzen und Vorgaben die kommunale Ebene belastet.“

Banketten-Schäden: Wir wollen allen sechs Gemeinden helfen

Der Hauptausschuss des Kreises hat auf Antrag der CDU-Fraktion dem Kreistag empfohlen, dass der Kreis die Schäden an den Banketten der Umleitungsstrecken in Fargau-Pratjau, Giekau, Köhn/Pülsen, Lammershagen, Mucheln und Selent bezahlt. Der Beschluss erfolgte mit 12 Ja-Stimmen bei 5 Enthaltungen. Damit ist klargestellt, dass allen 6 Gemeinden, die von den durch die Umleitung der Bundestrasse 202 zwischen Selent und Bellin verursachten Schäden betroffen sind, geholfen wird. Endgültig entscheidet der Kreistag am 27. Februar.