Geimpfte: Es geht nicht um Sonderrechte

Nicht der Bürger muss begründen, welche Grundrechte ihm zustimmen, sondern der Staat muss substanziell und verhältnismäßig darlegen, wenn er sie einschränkt. Und deshalb geht es auch nicht um Sonderrechte, sondern um etwas Selbstverständliches, dass Geimpfte und Genesene mindestens negativ Getesteten gleichgestellt werden, teils sogar noch mehr Freiheiten wieder zu erhalten haben.

Das Bundesjustizministerium formuliert in einem Eckpunktepapier völlig richtig: Es geht nicht „um die Einräumung von Sonderrechten oder Privilegien, sondern um die Aufhebung nicht mehr gerechtfertigter Grundrechtseingriffe.“

Bislang Geimpfte werden auch schon deshalb nicht bevorzugt, weil sie aus guten Gründen schneller geimpft werden. Sie haben nämlich seit Beginn der Pandemie besondere Lasten zu tragen (gehabt), sei es aus Gründen des Alters, der Situation in Heimen, des Berufes oder erheblicher Vorerkrankungen.

Die Einstufung nach Prioritäten ist nicht zufällig erfolgt, sondern nach den wissenschaftlichen Erkenntnissen, medizinischen Gesichtspunkten und den Notwendigkeiten, um die gesellschaftliche und staatliche Funktionsfähigkeit auch in der Zeit der Pandemie aufrecht zu erhalten.

Hein Schönberg: Die SPD sollte etwas leiser sein

Für ein Projekt wie die Reaktivierung von Hein Schönberg ist ein Planfeststellungsverfahren nötig. Leider haben SPD/Grüne/FWG am 14. Nov. 2013 im Plöner Kreistag einen entsprechenden CDU-Antrag abgelehnt. Und die SPD-geführte Landesregierung brauchte danach dann Jahre, um zu dem Ergebnis zu kommen, was ohnehin klar war. Abwägungen z.B. zum Lärmschutz und zu Eingriffen in die Natur gelten auch zwischen Kiel und Schönberg.

Jetzt seitens SPD-Politiker mit lauten Worten zu kommen, wo es nach dem Investitionsstau früherer Jahre zu weiteren Verzögerungen von Vorhaben wie bei Hein Schönberg kommt, weil a) viele Projekte in Schleswig-Holstein bearbeitet werden müssen und b) das Planungsrecht sehr kompliziert ist, ist wenig glaubwürdig. Die SPD war beim Planfeststellungsverfahren nicht Motor, sondern Bremser. 

Dass es nicht nur um die Strecke zwischen Kiel und Schönberg geht, ist auch der SPD seit Monaten bekannt. Weitere Ausbaumaßnahmen sollen auf der Bahnstrecke im Bereich Kiel – Preetz geschehen. Ein wichtiges Projekt für die Region. Von besonderer Bedeutung sind die drei weiteren geplanten Haltepunkte in Schwentinental Ostseepark, Preetz Krankenhaus und Preetz Nord. Für Dezember 2022 war die Inbetriebnahme einer neuen Regionalbahn geplant.

Die Prüfung des Amtes für Planfeststellung (APV) hat ergeben, dass für die Auslegungsreife weitere Arbeiten nötig sind. Dies und die Bearbeitung großer Vorhaben in Schleswig-Holstein führt dazu, dass der Zeitpunkt Dezember 2022 der Inbetriebnahme nicht mehr zu halten ist.

Auch hier könnte man im Übrigen fragen, warum in früheren Jahren nichts Konkretes auf den Weg gebracht worden ist.

Corona: Maßnahmen müssen differenziert sein

Wir haben uns seitens der CDU, Bündnis 90 / Die Grünen, FDP und SSW deutlich kritisch im Landtag in einem Antrag zum Gesetzentwurf des Bundes zum Infektionsschutz positioniert. Ich habe in der Debatte besonders betont, dass pauschale Ausgangssperren ohne gesonderte Bewertung vor Ort unverhältnismäßig sind. Weiterer besonders kritischer Punkt: Undifferenzierte Vorgaben bei der Überschreitung des Schwellenwertes der 7-Tagen-Inzidenz von 100. Und: Allein die Inzidenz sollte nicht über Maßnahmen entscheiden. Wir müssen auch immer bedenken, dass die Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger von großer Bedeutung ist. Der gesamte Antrag, den ich voll unterstütze und für den ich mich engagiert habe, ist als DS 19/2924 des Landtages aufrufbar. Schade, dass die SPD sich nur enthalten und nicht für den Antrag gestimmt hart. Meine Rede:

Sehr guter Dialog mit der Jungen Union

Das, was derzeit im Bund und im Land geschieht, interessiert die junge Generation. Das im Bundestag in der Beratung befindliche Corona-Gesetz, die Kanzlerkandidatur, die Lage der CDU, die Corona-Situation und die Bundeswehr standen im Mittelpunkt eines digitalen Gespräches mit der Jungen Union des Kreises unter der Leitung von Till Unger. Sehr interessant. Wir setzen den Dialog bald fort!

Verteidigung: Die USA machen die Vorgaben

Wer im Bündnis das Sagen hat, sehen wir mehr als deutlich. Präsident Joe Biden zieht ab 1. Mai (bis 11. Sept. 2021) die US-Truppen aus Afghanistan ab – und die NATO folgt. Noch im März hatte der Bundestag auf Antrag der Regierung das Mandat mit 1100 deutschen Soldaten um ein Jahr verlängert. Schon Donald Trump forderte von Europa mehr Geld für die Verteidigung. Auch hier sollte man sich darauf einstellen, dass die Biden-Regierung es im Grundsatz genauso sieht.

Ausgangssperren – genau hinschauen!

Namhafte Aerosol-Forscher halten Ausgangssperren für kontraproduktiv. Ihr Appell: „Wenn wir die Pandemie in den Griff bekommen wollen, müssen wir die Menschen sensibilisieren, dass drinnen die Gefahr lauert.“ Sind pauschale Ausgangssperren verhältnismäßig? Dürften sie sich nur an Inzidenzen orientieren? Bedenken, so ist zu lesen, kommen sogar von Fachbeamten des Kanzleramtes.

Modellprojekte in Laboe und Blekendorf – hervorragende Konzepte

„Beide Modellprojekte aus dem Kreis Plön zur Kultur haben beim Land Berücksichtigung gefunden. Sowohl die „Laboer Lachmöwen“ wie auch Filippos Erlebnisgarten in Blekendorf zeigen, dass man trotz Corona sehr gute Angebote machen kann. Die Konzepte sind hervorragend. Herzlichen Dank,“ so Landtagsabgeordneter Werner Kalinka. Er befürwortet Modellprojekte und hat sich dafür eingesetzt. Kalinka dankte Kultusministerin Karin Prien für die Berücksichtigung der Projekte.

Kalinka: „Ich hätte es auch gern gesehen, wenn aus dem Kreis Plön im touristischen Bereich eine Modellregion angeboten worden wäre. Es gab gegenüber einer Bewerbung aus dem Kreis beim Land eine positive Offenheit, auch wegen der seit langem geringen Inzidenz bei uns. Dies wäre besonders für Vermieter und Gastronomie zumindest eine konkrete Perspektive gewesen.“ Zu verweisen sei zum Beispiel auf die Schlei-Region, wo eine größere Zahl von Gemeinden und die Stadt Eckernförde jetzt die Chance hätten, Angebote zu machen.

Sorgfalt auch beim Corona-Gesetz!

Gesetzentwürfe gehören sorgfältig beraten. Besonders, wenn sie deutlich in die Rechte der Bürger eingreifen. Dies ist bei den von der Bundesregierung geplanten Veränderungen beim Infektionsschutz-Gesetz gegeben. Dies darf nicht nur im Bund, sondern muss auch in den Ländern erörtert werden können. Sie haben mit den Kommunen seit Beginn der Pandemie viele Lasten getragen – und sie in aller Regel gut bewältigt, siehe Schleswig-Holstein. Entscheidungen allein nach Inzidenz? Ich habe dazu seit längerem eine differenzierte Meinung, wie auch öffentlich bekundet. Ausgangssperren ab Inzidenz 100? Das wäre schwerwiegend. Wo Testpflichten – und wer zahlt? Starre Regelungen – oder auch Flexibilität? Was wird wo wie für Geimpfte geregelt? Da reicht eine Rechtsverordnung nicht. Es geht um Grundrechte.

In Pflegeeinrichtungen gelten neue Besucherregelungen

Die bisherige Begrenzung auf zwei feste Personen zum persönlichen Besuch in Pflegeeinrichtungen ist seit dem 29. März 2021 in Schleswig-Holstein aufgehoben. Die Nutzung von Gemeinschaftsräumen ist auch für wohnbereichsübergreifende Gruppenangebote und Gemeinschaftsveranstaltungen aufgrund der in den Heimen abgeschlossenen Impfkampagne zulässig. Persönliche Besucherinnen und Besucher, die nachweislich über einen hinreichenden Impfschutz verfügen, sind von der allgemeinen Testpflicht ausgenommen. Dies bedeutet, dass nach der letzten erforderlichen Impfung der Besucherinnen und Besucher eine Zeit von zwei Wochen vergangen sein muss.

Die Außengastronomie darf ab Montag in S-H öffnen

In den Kreisen und kreisfreien Städten, in denen die Inzidenz stabil unter 100 liegt, darf die Außengastronomie in Schleswig-Holstein unter strengen Auflagen ab dem 12. April 2021 öffnen. Also auch Kreis Plön, wo dies seit langem der Fall ist, heute liegt sie bei 18,7. Der Zugang zur Außengastronomie richtet sich nach den aktuell geltenden Kontaktbeschränkungen. Näheres auf der Homepage der Landesregierung.